Montag, 2. Mai 2011

Verdachtsmomente

In den USA besteht die Möglichkeit, sich an das Department of State’ zu wenden, wenn man bei der Adoptionsvermittlung den Verdacht hat, es seien unethische Praktiken im Spiel.
Wir haben beim Bundesjustizamt (BJA) angefragt, ob es in Deutschland einen vergleichbaren zentralen Ansprechpartner gibt.
Nach Auskunft des BJA ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption insbesondere dann zuständig, wenn es um Adoptionsverfahren mit Ländern geht, die das Haager Übereinkommen (HAÜ) unterzeichnet haben.
Wenn es sich um Staaten handelt, die das HAÜ nicht unterzeichnet haben (also z.B. Äthiopien), dann ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der vorrangige Ansprechpartner.
Aber auch die jeweils andere Stelle würde Hinweise auf Missstände entgegennehmen und bearbeiten.
Soweit die Auskunft des BJA. Der nächsten und sehr viel schwierigeren Frage muss sich jeder selbst stellen: Wenn einem – womöglich nach langer Wartezeit – endlich der Kindervorschlag vorliegt, dann beginnt sich doch gleich eine Beziehung zu diesem Kind auszubilden. Wann ist nun der geeignete Zeitpunkt, hier einem Verdacht, einem schlechten Gefühl nachzugehen? Wie lässt sich das durchsetzen gegen den Wunsch, es möge doch bitte alles in Ordnung sein und gut werden – und bitte auch nicht mehr so lange dauern? Hier zeigt sich ein Dilemma, das zumindest eines deutlich macht: Es gibt ein wohlverstandenes eigenes Interesse an einem korrekten und transparenten Verfahren.

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