Posts mit dem Label Haager Übereinkommen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Haager Übereinkommen werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

Mittwoch, 29. Mai 2013

20 Jahre Haager Konvention - Eine Zwischenbilanz von Terre des Hommes

Zum 20. Jahrestag der Haager Konvention am 29. Mai 2013 hat Terre des Hommes eine Zwischenbilanz veröffentlicht und angemahnt, dass die Bestimmungen der Konvention auch eingehalten werden sollten. Leider wirft die Zwischenbilanz mehr Fragen auf als Antworten und Terre des Hommes ist scheinbar nicht in der Lage oder genügend interessiert daran, den Fragen tatsächlich auf den Grund zu gehen.

Schade eigentlich, denn die ständige Wiederholung alter Erkenntnisse von den Marktmechanismen, der überschießenden Nachfrage durch kinderlose Paare, den nicht nachhaltigen Geschäftsmodellen freier Träger und des ungeklärten Bedarfs an internationalen Adoptionen lenkt von den interessanten und relevanten Fragen ab:
  • Reicht die Haager Konvention zur Regulierung Internationaler Adoptionen aus?
  • Wie kann der Bedarf analysiert werden?
  • Wie können Aufsichtsmechanismen funktionieren?  
  • Wird Kindern durch Internationale Adoptionen eigentlich geholfen?
In Anbetracht der langen Erfahrung von TdH mit internationalen Adoptionen könnte zumindest der letzte Punkt aufgeklärt werden: Wie geht es den durch Terre des Hommes vermittelten Kindern heute? Was ist ihre Position zur Internationalen Adoption? Was hat man aus der damaligen Vermittlungsarbeit gelernt? Wie hat man die Erfahrungen empirisch ausgewertet? Das wäre ein Feld, in dem Terre des Hommes einen wichtigen Beitrag leisten könnte.
 

Sonntag, 11. November 2012

Tritt Äthiopien der Haager Konvention bei?

Es mehren sich die Anzeichen, dass Äthiopien endlich dem  'Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Internationalen Adoption'  beitritt.
Darüber, warum dieser überfällige Schritt so lange gedauert hat, lässt sich nur spekulieren. Mit dem Beitritt zu einem völkerrechtlichen Vertrag geht ein Staat eine Selbstverpflichtung ein und gibt damit etwas von seiner Souveränität auf - vielleicht mag das einer der Gründe gewesen sein.

Die im vorigen Post aufgezählten Maßnahmen lassen vermuten, dass es diesmal ernst ist - und dass auch gleich daran gearbeitet wird, vertragliche Rechtsnorm und Rechtswirklichlickeit in Deckung zu bringen.

Also: hoffentlich nichts mit This is Africa (T.i.A., Blog v. 26.6.2011) - und das wäre wirklich zu begrüßen!

Montag, 23. Mai 2011

Ethik definieren und umsetzen

Das Thema Ethik in der Auslandsadoption ist kein Neues und daher gibt es bereits eine Reihe von Dokumenten, auf die sich die Diskussion beziehen kann. Zentral sind dafür die UN-Konvention über die Rechte des Kindes von 1989 sowie die Haager Konvention von 1993, auf die wir schon hingewiesen haben.

Es gibt darüber hinaus noch weitere Dokumente, die die ethischen Prinzipien, die einer Adoption zu Grunde liegen müssen, weiter definieren. Ein umfassender Prinzipienkatalog stammt vom Schweizer Service Social International (SSI) und wurde in Zusammenarbeit mit Experten in der ganzen Welt erarbeitet.
Auch die europäische Dachorganisation für Vermittlungsstellen euradopt hat einen Katalog ethischer Prinzipien verabschiedet, die denen von SSI ähnlich sind.

Die Prinzipien dürften unstrittig sein - es sei denn, man lehnt Auslandsadoptionen grundsätzlich ab. Gleichwohl wird schnell klar, dass wohlmeinende Prinzipien häufig fern der Praxis sind. Insbesondere der Sozialbericht über das Kind, die Abklärung der Alternativen im Land, die Zukunftsprognose werden schnell in Richtung Auslandsadoption und wenig in Richtung Rückführung in die Herkunftsfamilie geprüft.

Wie kann man die Praxis stärken? Zum einen könnten die Jugendämter höhere Anforderungen an die Sozialberichte der Kinder stellen. Sie könnten die Vermittlungsstellen auffordern, die Herkunft des Kindes nachzurecherchieren, wenn z.B. die Identität der Eltern nicht festgestellt wurde, obwohl Angehörige auffindbar sind. Sie könnten um Stellungnahmen der Familien zur Adoption bitten sowie Ungereimtheiten aufklären. Sie könnten Sozialberichte für die Adoptiveltern selbst durchführen, anstatt sie an die Vermittlungsstellen zu delegieren und somit Rollen- und Interessenkonflikte verhindern. Sie könnten als Aufsichtsbehörden stärker tätig werden, wenn fehlerhafte Angaben im weiteren Adoptionsverlauf bekannt werden.

Zum anderen könnten Vermittlungsstellen selbst aktiv werden. Der Ethikkatalog von Euradopt ist reaktiv; er greift also erst, wenn Skandale bekannt werden. Vermittlungsstellen könnten sich jedoch proaktiv Zertifizierungsverfahren unterziehen, die dokumentieren, wie sie den ethischen Prinzipien in ihrer Arbeit nachkommen.  Sie könnten ihre Nachsorgeseminare und Betreuung ausbauen. Sie könnten Jahresberichte publizieren, in denen sie die Maßnahmen zur Umsetzung ethischer Prinzipien dokumentieren.

Adoptiveltern wiederum können ethische Verfahrenswege und Verhaltensweisen im Adoptionsprozess nachfragen. Sie können Vermittlungsstellen nicht nur nach der Verfahrensdauer sondern auch nach ihren ethischen Prinzipien aussuchen.     

Alle drei Seiten könnten stärker zusammenarbeiten, Erfahrungen austauschen, Bewusstsein schaffen und somit die Werbetrommel für ethische Auslandsadoptionen rühren. Sie könnten Selbstverpflichtungen unterzeichnen und diese offen proklamieren. Sie könnten einen Tag der Ethischen Adoption einführen. Es gibt viele Möglichkeiten.

Montag, 2. Mai 2011

Verdachtsmomente

In den USA besteht die Möglichkeit, sich an das Department of State’ zu wenden, wenn man bei der Adoptionsvermittlung den Verdacht hat, es seien unethische Praktiken im Spiel.
Wir haben beim Bundesjustizamt (BJA) angefragt, ob es in Deutschland einen vergleichbaren zentralen Ansprechpartner gibt.
Nach Auskunft des BJA ist die Bundeszentralstelle für Auslandsadoption insbesondere dann zuständig, wenn es um Adoptionsverfahren mit Ländern geht, die das Haager Übereinkommen (HAÜ) unterzeichnet haben.
Wenn es sich um Staaten handelt, die das HAÜ nicht unterzeichnet haben (also z.B. Äthiopien), dann ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der vorrangige Ansprechpartner.
Aber auch die jeweils andere Stelle würde Hinweise auf Missstände entgegennehmen und bearbeiten.
Soweit die Auskunft des BJA. Der nächsten und sehr viel schwierigeren Frage muss sich jeder selbst stellen: Wenn einem – womöglich nach langer Wartezeit – endlich der Kindervorschlag vorliegt, dann beginnt sich doch gleich eine Beziehung zu diesem Kind auszubilden. Wann ist nun der geeignete Zeitpunkt, hier einem Verdacht, einem schlechten Gefühl nachzugehen? Wie lässt sich das durchsetzen gegen den Wunsch, es möge doch bitte alles in Ordnung sein und gut werden – und bitte auch nicht mehr so lange dauern? Hier zeigt sich ein Dilemma, das zumindest eines deutlich macht: Es gibt ein wohlverstandenes eigenes Interesse an einem korrekten und transparenten Verfahren.

Mittwoch, 27. April 2011

Was hilft die Haager Konvention?

Wer sich mit ethischen Fragen in der Auslandsadoption beschäftigt, kommt an der Haager Konvention von 1993 nicht vorbei. Die Haager Konvention etabliert einen zwischenstaatlichen Konsens, dass elternlose Kinder in einer Familie aufwachsen sollen, und ermöglicht für den Fall, dass keine Familie im Land gefunden werden kann, die Auslandsadoption als ein angemessenes Mittel dafür. Um Missbrauch und Korruption zu verhindern, werden Verfahrensvorschriften zur Akkreditierung von Vermittlungsstellen und eine staatliche Aufsicht verabredet. Hilft die Haager Konvention zur Verhinderung unethischer Praktiken?

Die Erfahrung der letzten 18 Jahre stimmen skeptisch. Zwar geht einerseits die Zahl internationaler Adoptionen stark zurück, nicht jedoch die Berichte über Korruption und Missbrauch. Länder schließen ihre Adoptionsprogramme eher, als dass sie nachhaltige rechtstaatliche Verfahren einführen. Andererseits haben gerade die großen Sender- wie Empfängerländer, wie China, Russland, Äthiopien und die USA, die Haager Konvention nicht oder erst vor kurzem ratifizert. Ist eine striktere Anwendung der Haager Konvention die Lösung?

In einer umfassenden rechtlichen und empirischen Analyse hat der Jurist und Adoptivvater David Smolin das Potenzial der Haager Konvention untersucht. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Ratifizierung der Konvention durch die großen Senderländer allein kaum hilft. Vielmehr müssen zusätzlich die folgenden Bedingungen erfüllt sein, um die Konvention mit Leben zu füllen:

(1) Finanzielle Anreize über Gebühren und Spenden müssen reguliert, limitiert und transparent gestaltet werden.
(2) Empfängerländer müssen für die ethischen Standards in den Senderländern mit verantwortlich gemacht werden und diese Verantwortung akzeptieren.
(3) Bekannt gewordene Fälle von Kinderhandel in Auslandsadoptionen müssen öffentlich untersucht und zum Anlass für Verfahrensverbesserungen genommen werden.
(4) Empfängerländer, die die Haager Konvention ratifiziert haben (insbesondere die USA), müssen die gleichen Ansprüche auch an Länder stellen, die die Konvention nicht ratifizert haben, um dem Adoptionstourismus in das nächste Land mit laxer Regulierung (wie z.B. von Guatemala nach Äthiopien) zu verhindern.

Die Zukunft der Auslandsadoption sieht Smolin nicht durch ideologische Debatten (wie den Vorwurf des Neokolonialismus) gefährdet. Vielmehr ist es das Unvermögen der Beteiligten, trotz großer finanzieller Mittel ein nachhaltiges und ethisch korrektes Verfahren zu installieren und unethische Praktiken zu unterbinden, das zu einer zunehmend skeptischen Haltung der Senderländer und regelmäßig zur Schließung von Adoptionsprogrammen anstatt zu ihrer besseren Regulierung führt. Mit anderen Worten: die Adoptionsadvokaten, die in ethischen Fragen gerne beide Augen zudrücken, graben sich langfristig selbst das Wasser ab, weil Skandale zur Reduzierung von Auslandsadoptionen führen. Vielleicht ist dieser Zusammenhang dann wieder ein Grund zur Hoffnung.