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Donnerstag, 28. Juni 2012

Äthiopische Journalisten und Oppositionelle zu lebenslanger Haft verurteilt

Nach Presseberichten wurden Eskinder Nega, ein prominenter Journalist und Blogger, und Andualem Arage, ein Oppositionspolitiker, mit 22 anderen Äthiopiern zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Angeklagten wurden des Terrorismus schuldig gesprochen. Unter den Antiterrorgesetzen können Angeklagte auch zum Tode verurteilt werden.

Eskiner und Andualem wurden der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Planung terroristischer Anschläge beschuldigt. Andualem wurde auch als Anführer einer terroristischen Vereinigung verurteilt.

Eskinder wurde letztes Jahr verhaftet, nachdem er in einem Artikel den Einfluss des arabischen Frühlings auf Äthiopien thematisierte und die Verhaftung von Äthiopiern nach den Antiterrorgesetzen infrage stellte.

Im Mai war Eskinder Nega mit dem "Freedom to Write" Preis von Pen America ausgezeichnet worden.

Montag, 2. Januar 2012

Schwedische Journalisten in Äthiopien zu 11 Jahren Haft verurteilt

Wie die BBC am 27. Dezember berichtete, wurden zwei schwedische Journalisten in Äthiopien zu elf Jahren Haft verurteilt. Ihnen wird vorgeworfen, illegal eingereist zu sein und Terrorgruppen unterstützt zu haben. Die Journalisten Martin Schibbye und Johan Persson wurden im Juli mit Rebellen von der Ogaden National Liberation Front (ONLF) verhaftet. Nach ihren Angaben haben sie lediglich journalistisch gearbeitet.

Sie gaben während der Gerichtsverhandlung zu, dass sie Konkate mit Anführern der ONLF in London und Nairobi hatten, bevor sie nach Äthiopien von Somalia einreisten. Sie trafen 20 Mitglieder der ONLF ungefähr 40 Kilometer von der Grenze entfernt. Ihre Kontakte seien jedoch nur erfolgt, um nach Ogaden einreisen zu können, was die äthiopische Regierung Journalisten nicht erlaubt. Ihr Interesse galt den Aktivitäten einer schwedischen Ölfirma, Lundin Petroleum, in Ogaden.

Rebellen in Ogaden kämpfen seit den siebziger Jahren für die Unabhängigkeit der Region von Äthiopien. Es ist ein Teil Äthiopiens, der von Somaliern bewohnt wird.

Die Urteile gegen die beiden Journalisten wurden von Menschenrechtsgruppen scharf kritisiert.

Donnerstag, 26. Mai 2011

T.i.A.

Alle ethischen Debatten um Auslandsadoption rühren an eine Frage, die erstaunlich selten explizit aufgeworfen wird: Können wir von anderen Ländern die Einhaltung von Normen und Standards verlangen, die für uns selbst ethisch unabdingbar sind? Ist das – gerade gegenüber afrikanischen Staaten – nicht anmaßend, gar Ausdruck postkolonialistischer Überheblichkeit und geradezu imperialistisch? Müssen wir nicht akzeptieren, dass anderswo vieles einfach anders ist? Doch was ist umgekehrt von Sätzen zu halten wie Von denen kann man das sowieso nicht erwarten’ oder einfach „This is Africa!” (T.i.A.)? Ist das nicht ebenso herablassend?

Es gibt in der Tat auch unter Adoptiveltern manchmal eine Haltung von Augen zu und durch!’ – damit sei den Kindern mehr geholfen als mit einem womöglich langwierigen (und mit deutscher Akribie’ durchgeführten) Verfahren, das dann wirklich ’auch den letzten rechtstaatlichen Anforderungen’ entspricht. Kindeswohl wird hier vom Ergebnis her gedacht: Entscheidend ist, dass das Kind raus aus dem Heim oder runter von der Straße ist. Aber welche Mittel heiligt dieser Zweck?

Diese Fragen rühren an einen Konflikt, der heute häufig im Zusammenhang mit multikulturellen Gesellschaften diskutiert wird. Zwei Positionen lassen sich hier benennen: Der Kulturrelativismus, der andere Kulturen in ihrer Eigenart und Entwicklungsgeschichte zu sehen bereit ist und grundsätzlich zu Toleranz aufruft, tritt dem Universalismus gegenüber, der bestimmte für alle Kulturen verbindliche Normen wie etwa die Menschenrechte einfordert.

Es fragt sich also: Muss es universelle, für die gesamte Menschheit geltende Normen geben oder sind jeweils spezifische Kulturen die einzige Legitimationsquelle für rechtliche und moralische Prinzipien?“ (So Wolf-Dieter Vogel in der TAZ.)

Das klassische Rechts-Links-Spektrum bietet hier keine Orientierung, noch weniger ein positiver Rassismus’, der geneigt ist, andere Kulturen über die eigene zu stellen und deren Eigenheiten blind zu begrüßen.

Vor einiger Zeit ist hierzu ein bemerkenswertes Buch erschienen: Imke Leicht – Multikulturalismus auf dem Prüfstand (Berlin 2009). Hier wird gerade im Hinblick auf die Menschenrechte eine dezidiert universalistische Position vertreten. Dass Justizgrundrechte zu den Menschenrechten zählen, dürfte bekannt sein. Aber auch die Verfahrensanforderungen, wie sie z.B. an anderer Stelle auf dieser Seite aufgeführt sind, müssen als Ausformungen der Menschenrechte gesehen und dürfen nicht leichtfertig zur Disposition gestellt werden.
Und um auf Äthiopien zurückzukommen: Man kann den Eindruck haben, als gebe es dort den politischen Willen, bei den Auslandsadoptionen die Menschenrechte auch verfahrensmäßig umzusetzen. Jedenfalls scheint die äthiopische Regierung bemüht, Missstände in Adoptionsverfahren zu unterbinden. Auch das ist Afrika.