Alle ethischen Debatten um Auslandsadoption rühren an eine Frage, die erstaunlich selten explizit aufgeworfen wird: Können wir von anderen Ländern die Einhaltung von Normen und Standards verlangen, die für uns selbst ethisch unabdingbar sind? Ist das – gerade gegenüber afrikanischen Staaten – nicht anmaßend, gar Ausdruck postkolonialistischer Überheblichkeit und geradezu imperialistisch? Müssen wir nicht akzeptieren, dass anderswo vieles einfach anders ist? Doch was ist umgekehrt von Sätzen zu halten wie ‚Von denen kann man das sowieso nicht erwarten’ oder einfach „This is Africa!” (T.i.A.)? Ist das nicht ebenso herablassend?
Es gibt in der Tat auch unter Adoptiveltern manchmal eine Haltung von ‚Augen zu und durch!’ – damit sei den Kindern mehr geholfen als mit einem womöglich langwierigen (und mit ‚deutscher Akribie’ durchgeführten) Verfahren, das dann wirklich ’auch den letzten rechtstaatlichen Anforderungen’ entspricht. Kindeswohl wird hier vom Ergebnis her gedacht: Entscheidend ist, dass das Kind raus aus dem Heim oder runter von der Straße ist. Aber welche Mittel heiligt dieser Zweck?
Diese Fragen rühren an einen Konflikt, der heute häufig im Zusammenhang mit multikulturellen Gesellschaften diskutiert wird. Zwei Positionen lassen sich hier benennen: Der Kulturrelativismus, der andere Kulturen in ihrer Eigenart und Entwicklungsgeschichte zu sehen bereit ist und grundsätzlich zu Toleranz aufruft, tritt dem Universalismus gegenüber, der bestimmte für alle Kulturen verbindliche Normen wie etwa die Menschenrechte einfordert.
Es fragt sich also: “Muss es universelle, für die gesamte Menschheit geltende Normen geben oder sind jeweils spezifische Kulturen die einzige Legitimationsquelle für rechtliche und moralische Prinzipien?“ (So Wolf-Dieter Vogel in der TAZ.)
Das klassische Rechts-Links-Spektrum bietet hier keine Orientierung, noch weniger ein ‚positiver Rassismus’, der geneigt ist, andere Kulturen über die eigene zu stellen und deren Eigenheiten blind zu begrüßen.
Vor einiger Zeit ist hierzu ein bemerkenswertes Buch erschienen: Imke Leicht – Multikulturalismus auf dem Prüfstand (Berlin 2009). Hier wird gerade im Hinblick auf die Menschenrechte eine dezidiert universalistische Position vertreten. Dass Justizgrundrechte zu den Menschenrechten zählen, dürfte bekannt sein. Aber auch die Verfahrensanforderungen, wie sie z.B. an anderer Stelle auf dieser Seite aufgeführt sind, müssen als Ausformungen der Menschenrechte gesehen und dürfen nicht leichtfertig zur Disposition gestellt werden.
Und um auf Äthiopien zurückzukommen: Man kann den Eindruck haben, als gebe es dort den politischen Willen, bei den Auslandsadoptionen die Menschenrechte auch verfahrensmäßig umzusetzen. Jedenfalls scheint die äthiopische Regierung bemüht, Missstände in Adoptionsverfahren zu unterbinden. Auch das ist Afrika.