Der Arbeitskreis soll der Frage nachgehen, ob
das geltende Abstammungsrecht aktuelle Lebensrealitäten noch adäquat
abbildet und ob die derzeitige gesetzliche Regelung nach verschiedenen
gesetzgeberischer Einzelmaßnahmen der letzten Jahre noch stimmig ist.
Moderne Familienkonstellationen stellen uns vor
neue Herausforderungen – gerade auch im Abstammungsrecht. Ist die
Abstammung eher an die biologische oder an die soziale Vaterschaft
anzuknüpfen? Muss man das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft
bei Samenspenden gesetzlich zu regeln? Sollte es spezifische
abstammungsrechtliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche
Elternschaft geben? Das Abstammungsrecht, das die Zuordnung eines Kindes
zu seinen Eltern regelt, ist für viele Rechtsfragen von enormer
Bedeutung. An die Abstammung knüpft das Namensrecht, ebenso wie das
Staatsangehörigkeitsrecht, das gesetzliche Erbrecht und das
Unterhaltsrecht an.
Der Arbeitskreis ist interdisziplinär aus elf
Sachverständigen der Bereiche Familienrecht, Verfassungsrecht, Ethik und
Medizin bzw. Psychologie zusammengesetzt. Den Vorsitz führt die frühere
Vorsitzende Richterin des für das Familienrecht zuständigen XII. Senats
des Bundesgerichtshofs, Frau Dr. Meo-Micaela Hahne. Daneben werden
Vertreter betroffener Bundesministerien sowie Vertreter einiger
Landesjustizministerien an den Sitzungen teilnehmen.
Der Arbeitskreis wird in den nächsten
zweieinhalb Jahren regelmäßig zusammentreten. Die in der Zeit
erarbeiteten Kenntnisse werden eine wertvolle Hilfe sein bei der Prüfung
der Frage, ob konkreter gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und
wie er ggf. umgesetzt werden soll.
Die Pressemeldung des Verbraucherministeriums vom 9.2.2015 findet man hier
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