Freitag, 7. Dezember 2012

Intercountry adoption: reinforcing legislation to ensure that the child’s best interests are upheld


Am 30. November 2012 verabschiedete die parlamentarische Versammlung des Europarates eine Resolution, in der sie die Mitgliedsstaaten auffordert ihre Regulierung von Internationalen Adoptionen zu verstärken.  In einigen Fällen würden die Menschenrechte von Kindern eindeutig verletzt, wenn Kinder durch Entführungen und Menschenhandel, aber auch durch Dokumentenfälschungen und Druck auf die leiblichen Eltern in die Adoption überführt wurden.
Die Resolution beruht auf Vorschlägen der Berichterstatterin Marlene Rupprecht. In ihrem Bericht dringt sie darauf, in allen Ländern eine zentrale Behörde zur Aufsicht von Vermittlungsstellen zu errichten. International adoptierte Kinder sollten vor, während und nach der Adoption einer besonderen Aufsicht unterliegen. Die Mitgliedsländer sollten sicherstellen, dass das Thema auch im Kontext der Strategie zur Sicherung der Rechte der Kinder (2012-2015) berücksichtigt wird.

Der Bericht an sich beinhaltet wenig Neues. Die Problematik wird in groben Zügen korrekt aber eher impressionistisch wiedergegeben. Um das Problem der Rechtmäßigkeit von Privatadoptionen mogelt sich der Bericht eher herum. 

Da es sich um ein grenzüberschreitendes Problem handelt, bei dem viele Mitgliedsländer des Europarates sowohl als Empfänger- wie auch Senderländer beteiligt sind, sollte man überlegen, inwieweit der Europarat selbst nicht ein geeignetes Organ zur Überwachung Internationaler Adoptionen sein kann. Insbesondere könnte eine Ombudsstelle zur Klärung von Beschwerden und der Verifizierung von Tatsachenberichten hilfreich sein. Ein unethisches Adoptionsverfahren ist eine Menschenrechtsverletzung, die klarer definiert und sanktioniert sein müsste, um wirksam bekämpft zu werden.   
 
 
 

1 Kommentar:

  1. Meinem Verständnis nach hat der Europarat nur empfehlende oder beratende Funktion ... ob das genügt?

    AntwortenLöschen