Dienstag, 17. Juli 2012

Mythos Privatadoption

In der neuesten Ausgabe von VIA Adoption vom Verband Internationaler Adoptivfamilien e.V. ist ein lesenswertes Interview mit Claudia Flynn vom Zentrum Bayern Familie und Soziales - Bayerisches Landesjugendamt zu finden. Es geht insbesondere um Privatadoptionen. Frau Flynn macht in erfreulicher Deutlichkeit folgende Aussagen zum Thema:
  • Alle internationalen Adoptionen von in Deutschland lebenden Personen, die nicht über eine Vermittlungsstelle erfolgen, sind illegal. Das gilt auch für Paare, die ein Kind in den USA adoptieren und mit diesem Kind zurückkommen. Diese Vorgehensweise ist nicht legal, wenn auch derzeit nicht strafrechtlich sanktioniert.
  • Es gibt derzeit Überlegungen, dieser Form der Privatadoption noch stärker den Riegel vorzuschieben.
  • Deutsche Familien, die schon seit Jahren im Ausland leben und dort nach nationalen Gesetzen ein Kind adoptieren, sind davon ausgenommen. Diese Familien müssen jedoch bei einer Rückkehr nach Deutschland einen Antrag beim Berliner Amtsgericht auf Anerkennung der Adoption stellen.
  • Wenn bei einer internationalen Adoption jegliche Prüfung von Kindeswohlinteressen fehlt, wird ein deutsches Gericht sie nicht anerkennen.
  • Wenn ein Gericht die Adoption nicht anerkennt, dann lebt das Kind in der Familie wie ein Pflegekind. Es besteht das Risiko der Rückführung; insbesondere dann wenn es den leiblichen Eltern unrechtmäßig entzogen wurde. Das gilt selbst dann, wenn eine Nachadoption stattgefunden hat.
  • Das Landesjugendamt beteiligt sich nicht an Verfahren, wenn Eltern mit privat adoptierten Kinder an der Visumsvergabe scheitern und dann nachträglich nach deutschem Recht adoptieren wollen.
  • Das Bundesjustizamt geht davon aus, dass immer noch ein Drittel bis die Hälfte aller Adoptionen Privatadoptionen sind.

Das Heft kann über folgende Adresse bezogen werden: info@adoptivfamilien.org

1 Kommentar:

  1. Privatadoptionen sind nicht diejenigen Adoptionen, die von einem Landesjugendamt ALS VERMITTLUNGSSTELLE begleitet werden. Nur um Missverständnissen vorzubeugen ! LG N.

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