Michaela DePrince, vielversprechende Ballettänzerin aus den USA, wurde während des Bürgerkriegs in Sierra Leone aus einem Waisenhaus mit dem Namen HANCI adoptiert. Das Waisenhaus wird seit Jahren beschuldigt, Kinder ohne Einwilligung ihrer Eltern zur Adoption freigegeben zu haben.
Die Voice of America berichtet über die Bemühungen der betroffenen Eltern, ihre Kinder zurückzubekommen. Sie sagen, sie hätten ihre Kinder vorübergehend bei HANCI, Help A Needy Child International Center, zurückgelassen. HANCI hat daraufhin die Kinder über Maine Adoption Placement Services in die USA vermittelt.
Die Betreiber von HANCI werden jetzt gerichtlich belangt. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits 2004 angestrebt aber aufgrund fehlender Beweise eingestellt. Nun werden neue Ermittlungen der Polizei auf Drängen der Eltern durchgeführt. Der Vermittlungsstelle und dem Kinderheim wird Menschenhandel in 32 Fällen vorgeworfen.
Eine Frage ist dabei auch, ob illegale Adoptionen den Tatbestand des Kinderhandels erfüllen. Nach der Ansicht amerikanischer Vermittlungsstellen und der amerikanischer Regierung ist dem nicht so. Danach beinhaltet die Definition von Kinderhandel zwingend eine Form der Ausbeutung. Janet Nickel, Mitarbeiterin eines Anti-Kinderhandelsprojekts von World Hope International sagt dazu: "If there's no exploitation, if it's not for criminal purpose, it doesn't fit the definition of child trafficking."
Das deutsche Strafrecht sieht das anders. Hier ist die Überlassung eines Kindes gegen ein Entgelt wie auch unbefugte Adoptionsvermittlung strafbar. Eine Ausbeutung des Kindes ist dafür keine Voraussetzung.
Der nächste Verhandlungstermin vor Gericht ist der 10. August 2012.
Die Voice of America berichtet über die Bemühungen der betroffenen Eltern, ihre Kinder zurückzubekommen. Sie sagen, sie hätten ihre Kinder vorübergehend bei HANCI, Help A Needy Child International Center, zurückgelassen. HANCI hat daraufhin die Kinder über Maine Adoption Placement Services in die USA vermittelt.
Die Betreiber von HANCI werden jetzt gerichtlich belangt. Ein ähnliches Verfahren wurde bereits 2004 angestrebt aber aufgrund fehlender Beweise eingestellt. Nun werden neue Ermittlungen der Polizei auf Drängen der Eltern durchgeführt. Der Vermittlungsstelle und dem Kinderheim wird Menschenhandel in 32 Fällen vorgeworfen.
Eine Frage ist dabei auch, ob illegale Adoptionen den Tatbestand des Kinderhandels erfüllen. Nach der Ansicht amerikanischer Vermittlungsstellen und der amerikanischer Regierung ist dem nicht so. Danach beinhaltet die Definition von Kinderhandel zwingend eine Form der Ausbeutung. Janet Nickel, Mitarbeiterin eines Anti-Kinderhandelsprojekts von World Hope International sagt dazu: "If there's no exploitation, if it's not for criminal purpose, it doesn't fit the definition of child trafficking."
Das deutsche Strafrecht sieht das anders. Hier ist die Überlassung eines Kindes gegen ein Entgelt wie auch unbefugte Adoptionsvermittlung strafbar. Eine Ausbeutung des Kindes ist dafür keine Voraussetzung.
Der nächste Verhandlungstermin vor Gericht ist der 10. August 2012.